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BGBl. Nr. 212/1963

kundgemacht 12.08.1963 RIS↗
212. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern.
Kundmachung BGBl. Nr. 212/1963× zu Doppelbesteuerung – Erbschaftssteuer (Schweden)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Doppelbesteuerung – Erbschaftssteuer (Schweden) neu § 0↗RIS↗