Absatz eins,a) Die Verwaltungsaufgaben des besonderen Verbands werden vom Internationalen Büro wahrgenommen.
Litera b Das Internationale Büro bereitet insbesondere die Sitzungen der Versammlung, des Sachverständigenausschusses sowie aller anderen Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die die Versammlung oder der Sachverständigenausschuß gegebenenfalls gebildet hat, vor und besorgt das Sekretariat dieser Organe.
Litera c Der Generaldirektor ist der höchste Beamte des besonderen Verbands und vertritt diesen Verband.