BGBl. Nr. 212/1979
212. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Abkommen zwischen der Österreichischen. Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel 8
Durch das Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienst/Offizialpaßinhaber vom 29. Juni 1970 *) außer Kraft.
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1970,