BGBl. Nr. 420/1984
420. Kooperationsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Rwanda
KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK RWANDA
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel 8
Alle Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Weg zu regeln.