Absatz eins,Dieses Übereinkommen tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem fünf Mitgliedstaaten des Europarates nach Artikel 7 Vertragsparteien des Übereinkommens geworden sind.
BGBl. Nr. 459/1986
459. Europäisches Übereinkommen über die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE FORTZAHLUNG VON STIPENDIEN AN STUDIERENDE IM AUSLAND
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäisches Übereinkommen über die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 8neu
Artikel 8
- Absatz 2,Für jeden Mitgliedstaat, der das Übereinkommen später ohne Vorbehalt der Ratifikation oder der Annahme unterzeichnet oder der es ratifiziert oder annimmt, tritt es einen Monat nach der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der Ratifikations- oder der Annahmeurkunde in Kraft.