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BGBl. III Nr. 76/1998

kundgemacht 15.05.1998 RIS↗
76. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK UNGARN ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN
Kundmachung BGBl. III Nr. 76/1998× zu Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Ungarn)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Ungarn) neu § 0↗RIS↗
Art. 8neu

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