Die Vertragschließenden Parteien arbeiten soweit wie möglich bei der Verwirklichung der Ziele dieses Übereinkommens zusammen, wobei sie insbesondere folgende Punkte beachten:
- Litera aZusammenarbeit beim Austausch von Informationen über Schadorganismen von Pflanzen, insbesondere bei der Meldung über das Vorkommen, das Auftreten und die Ausbreitung von Schadorganismen, die eine unmittelbare oder mögliche Gefahr darstellen. Die Kommission kann für diesen Informationsaustausch ein Verfahren festlegen;
- Litera bTeilnahme, soweit dies möglich ist, an speziellen Bekämpfungskampagnen gegen Schadorganismen, die für die Pflanzenproduktion eine ernste Gefahr darstellen, wenn zur Bekämpfung Notmaßnahmen auf internationaler Ebene erforderlich sind;
- Litera cZusammenarbeit, soweit dies möglich ist, bei der Bereitstellung von wissenschaftlichen Informationen, die für Risikoanalysen für Schadorganismen benötigt werden.