Absatz eins,Der Vorstand besteht aus acht im Tätigkeitsbereich des Instituts nachweislich sachkundigen Personen. Die Vorstandsmitglieder können für höchstens zwei aufeinander folgende Amtszeiten tätig sein.
- Absatz 2,
- Litera aVier Mitglieder des Vorstands werden vom Rat für drei Jahre ernannt.
- Litera bVier Mitglieder des Vorstands werden von der Konferenz für drei Jahre ernannt.
- Litera cDer Rat und die Konferenz beschließen Regelungen für das Verfahren der Nominierung und der Rotation der Mitglieder, die sie ernennen.
- Litera dDie Ersetzung vorzeitig ausscheidender Vorstandsmitglieder erfolgt im Schriftverfahren durch den Rat beziehungsweise die Konferenz.