BGBl. III Nr. 167/2006
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, handelnd für den Schweizerischen Bundesrat, über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, handelnd für den Schweizerischen Bundesrat, über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel 8
Streitbeilegung
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden ausschliesslich durch Verhandlung zwischen den Parteien beigelegt.