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BGBl. III Nr. 146/2008

kundgemacht 17.10.2008 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indonesien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indonesien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Kundmachung BGBl. III Nr. 146/2008× zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien) neu § 0↗RIS↗
Art. 8neu
in Kraft ab 26.10.2008 · idF BGBl. III Nr. 146/2008 Art. 8↗RIS↗

Artikel 8
Streitbeilegung

Jede Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung der Bestimmungen dieses Abkommens wird durch Konsultationen oder Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien gütlich geregelt werden.