BGBl. III Nr. 243/2013
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betreffend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedingungen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betreffend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedingungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und Privilegienprotokoll - Beitritt Österreichs
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 8neu
ARTIKEL 8
Die Annexe bilden einen integralen Bestandteil dieses Abkommens. Jeglicher Streit, der sich aus der Anwendung oder Auslegung von Annex römisch zwei zu diesem Abkommen ergibt, welcher nicht einvernehmlich zwischen ESO und Österreich beigelegt werden kann, wird durch ein Konsultationen zwischen dem Minister für Wissenschaft und Forschung der Republik Österreich und dem Generaldirektor der ESO beigelegt und nicht einem Schiedsgericht zur Beilegung zugeleitet.