BGBl. Nr. 604/1983
604. Zweite Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind
Zweite Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8 § 14neu
Artikel römisch acht
Wasserwirtschaft
Paragraph 14, Seenreinhaltung
In Kärnten sind überdurchschnittlich hohe Aufwendungen zur Reinhaltung der Seen erforderlich. Die Vertragsparteien anerkennen die ökologische Notwendigkeit und volkswirtschaftliche Bedeutung der Seenreinhaltung und werden die betroffenen Gemeinden und Verbände bei der Bewältigung dieser Maßnahmen unterstützen.