Informationsaustausch über Rechtsvorschriften und Praxis,
BGBl. III Nr. 73/2015
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits samt Schlussakte
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits samt Schlussakte
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 80neu
ARTIKEL 80
Visa, Grenzschutz, Asyl und Migration
Die Vertragsparteien arbeiten in den Bereichen Visa, Grenzkontrollen, Asyl und Migration zusammen und schaffen einen Rahmen für diese Zusammenarbeit, unter anderem auf regionaler Ebene, wobei sie gegebenenfalls andere bestehende Initiativen in diesen Bereichen berücksichtigen und in vollem Umfang nutzen.
Die Zusammenarbeit in den in Absatz 1 genannten Bereichen ist Gegenstand gegenseitiger Konsultationen und einer engen Koordinierung zwischen den Vertragsparteien; sie sollte technische Hilfe und Amtshilfe für die folgenden Maßnahmen umfassen:
- Litera a
- Litera bFormulierung von Rechtsvorschriften,
- Litera cSteigerung der Effizienz der Institutionen,
- Litera dAusbildung des Personals,
- Litera eSicherheit der Reisepapiere und Erkennung falscher Papiere,
- Litera fGrenzschutz.
Insbesondere konzentriert sich die Zusammenarbeit
- Litera aim Asylbereich auf die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften, die den Normen des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 und des New Yorker Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 entsprechen um die Beachtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und die Achtung der übrigen Rechte von Asylbewerbern und Flüchtlingen gewährleisten;
- Litera bim Bereich der legalen Migration auf die Zulassungsregelung und die Rechte und den Status der zugelassenen Personen. Im Zusammenhang mit der Migration kommen die Vertragsparteien überein, die sich legal in ihrem Gebiet aufhaltenden Staatsangehörigen anderer Länder fair zu behandeln und eine Integrationspolitik zu fördern, die darauf abzielt, ihre Rechte und Pflichten denen ihrer eigenen Staatsangehörigen vergleichbar zu machen.