275. Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Kundmachung
BGBl. Nr. 275/1965× zu Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern×
Änderungen durch diese Kundmachung
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Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
neu
§ 0↗RIS↗