269. Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen samt Vorschriften über die Ständige Internationale Kommission mit Anhang I und Anhang II
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG VON BESCHUSSZEICHEN FÜR HANDFEUERWAFFEN
Kundmachung
BGBl. Nr. 269/1971× zu ××
Änderungen durch diese Kundmachung
▾Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffenneu§ 0↗RIS↗