BGBl. Nr. 707/1974
707. Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Salzburg Hauptbahnhof und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Salzburg—München
Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Salzburg Hauptbahnhof und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Salzburg—München
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu