BGBl. Nr. 346/1975
346. Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen samt Anhängen I und II
ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND DIE PRÜFUNG UND BEZEICHNUNG VON EDELMETALLGEGENSTÄNDEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu