BGBl. Nr. 53/1989
53. Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial samt Anhängen I und II
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN PHYSISCHEN SCHUTZ VON KERNMATERIAL
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen
neu
Art. 9neu
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