BGBl. Nr. 122/1993
122. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über Entwicklungszusammenarbeit
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SENEGAL ÜBER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu