BGBl. III Nr. 167/2006
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, handelnd für den Schweizerischen Bundesrat, über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, handelnd für den Schweizerischen Bundesrat, über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel 9
Aufhebung bestehender Abkommen
1. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens wird das Abkommen zwischen dem Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich über die schweizerisch-österreichische Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Beteiligung an der Kosovo Force (KFOR) vom 5. Juni 2002 aufgehoben.
2. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens wird das Abkommen zwischen dem Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich über die gemeinsame Ausbildung AUCON/SWISSCOY vom 15. September 2000 aufgehoben.