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BGBl. II Nr. 269/2012

kundgemacht 14.08.2012 RIS↗
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert
Kundmachung BGBl. II Nr. 269/2012× zu Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert (Bund – Länder)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert (Bund – Länder) neu § 0↗RIS↗
Art. 9neu

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