BGBl. III Nr. 318/2013
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel 9
Arten des Informationsaustausches
1. Im Falle einer Kommunikation durch E-Mail oder per Fax ist der ersuchenden Vertragspartei unverzüglich eine schriftliche Empfangsbestätigung für die Kommunikation zu erteilen. Diese Bestimmung gilt unbeschadet der durch das Rückübernahmeabkommen festgelegten Fristen.
2. Die Vertragsparteien ergreifen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um den Zugriff unbefugter Personen auf diese Daten zu verhindern, und sie gegen zufälligen Datenverlust oder unbefugte oder zufällige Veränderungen zu schützen.