BGBl. III Nr. 160/2014
Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße und im Kombinierten Verkehr
Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße und im Kombinierten Verkehr
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel 9
Umweltverträgliche Lastfahrzeuge
In Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Schutzes der Bevölkerung und der Umwelt sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt umweltverträgliche Lastfahrzeuge nach dem Stand der Technik eingesetzt werden. Die Gemischte Kommission (Artikel 10) wird Förderungsmaßnahmen zum Einsatz solcher Lastfahrzeuge vorschlagen, ebenso wie die stufenweise Bindung der vereinbarten Kontingente an solche Lastfahrzeuge.