BGBl. III Nr. 5/2017
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Zivilluftfahrtbehörde des Königreichs Belgien über die Durchführung von Artikel 83<sup>bis</sup> des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Zivilluftfahrtbehörde des Königreichs Belgien über die Durchführung von Artikel 83<sup>bis</sup> des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Änderungen durch diese Kundmachung
Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Belgien)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 9neu