Die Regierung stellt die finanziellen oder sachlichen Mittel bereit, die für die Verwaltung und das ordnungsgemäße Funktionieren des Zentrums sowie für die Durchführung seines Arbeitsprogramms erforderlich sind. Zu diesem Zweck wird die Regierung dem Zentrumeinen Gesamtbetrag von 1.510.000 Euro (eine Million fünfhundertzehntausend) zur Verfügung stellen.
BGBl. III Nr. 147/2020
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) über die Errichtung des Internationalen Zentrums für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene unter der Schirmherrschaft der UNESCO (Kategorie 2) in Graz (Österreich)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) über die Errichtung des Internationalen Zentrums für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene unter der Schirmherrschaft der UNESCO (Kategorie 2) in Graz (Österreich)
Änderungen durch diese Kundmachung
Errichtung des Internationalen Zentrums für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene unter der Schirmherrschaft der UNESCO (Kategorie 2) in Graz (Österreich)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 9neu
Artikel 9 – Beitrag der Regierung
- Ziffer eins
- Ziffer 2Hinsichtlich der Verwaltung und des ordnungsgemäßen Funktionierens des Zentrums baut die Regierung auf der bestehenden Struktur und den vorhandenen Ressourcen des Europäischen Trainings- und Forschungszentrums für Menschenrechte und Demokratie – ETC Graz – auf.
- Ziffer 3Darüber hinaus erhält das Zentrum aus anderen Quellen zulässige und fortlaufende Förderungen von jährlich 250.000 Euro (zweihundertfünfzigtausend) und ist berechtigt, im Einklang mit den Zielen und dem Zweck des Zentrums von allen erdenklichen Gebern weitere Mittel aufzubringen.
- Ziffer 4Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zentrum und der Karl-Franzens-Universität Graz stellt letztere die unentgeltliche Nutzung von Räumlichkeiten in angemessener Größe und Ausstattung bereit. Diese werden mit dem UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschliche Sicherheit an der Karl-Franzens-Universität Graz geteilt.
- Ziffer 5Gemäß der Kooperationsvereinbarung übernimmt die Universität die gesamte Instandhaltung der Räumlichkeiten und ihrer gesamten Infrastruktur einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnik.
- Ziffer 6Das Zentrum beschäftigt das für die Wahrnehmung seiner Funktionen erforderliche Personal in den Bereichen Verwaltung, Management, Sekretariat, Buchhaltung und Öffentlichkeitsarbeit. Das Zentrum beschäftigt zehn ForscherInnen, MenschenrechtstrainerInnen und BeraterInnen, die für die Erfüllung der Aufgaben gemäß dem Arbeitsprogramm erforderlich sind und für die Durchführung von Forschungs- und Kapazitätsaufbauaktivitäten angemessen sind. Das Personal besteht aus zwei erfahrenen JuristInnen, zwei erfahrenen SozialwissenschaftlerInnen, zwei erfahrenen TrainerInnenund vier NachwuchswissenschaftlerInnen, TrainerInnen und BeraterInnen in eineminsgesamt interdisziplinären Team.