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BGBl. Nr. 278/1936

kundgemacht 20.08.1936 RIS↗
Übereinkommen über die Entschädigung bei Berufskrankheiten.
Kundmachung BGBl. Nr. 278/1936× zu Übereinkommen (Nr. 42) über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (abgeänderter Wortlaut von 1934)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen (Nr. 42) über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (abgeänderter Wortlaut von 1934) neu § 0↗RIS↗
Art. 9neu
in Kraft ab 26.02.1937 · idF BGBl. Nr. 278/1936 Art. 9↗RIS↗

Artikel 9.

Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.