BGBl. Nr. 278/1936
Übereinkommen über die Entschädigung bei Berufskrankheiten.
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen (Nr. 42) über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (abgeänderter Wortlaut von 1934)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 9neu
Artikel 9.
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.