BGBl. Nr. 314/1937
Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich. (Österreichisch-Deutsches Verrechnungsabkommen.)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel 9.
Die zur technischen Durchführung des Abkommens erforderlichen Vereinbarungen werden zwischen der Österreichischen Nationalbank und der Deutschen Verrechnungskasse getroffen.