Eindämmung des Klimawandels,
BGBl. III Nr. 116/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 93neu
ARTIKEL 93
Durch die Zusammenarbeit werden Maßnahmen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene unter anderem in folgenden Bereichen gefördert:
- Litera a
- Litera bAnpassung an den Klimawandel,
- Litera cEmissionshandel,
- Litera dForschung, Entwicklung, Demonstration, Einsatz und Verbreitung von sicheren und nachhaltigen Technologien zur Senkung des CO2-Ausstoßes und zur Anpassung an den Klimawandel,
- Litera eMaßnahmen zur Einbeziehung von Klimaschutzbelangen in die sektorale Politik und
- Litera fSensibilisierung, Aufklärung und Schulung.