einer Gesamtstrategie für den Klimaschutz und eines Aktionsplans mit langfristigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen,
BGBl. III Nr. 116/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 95neu
ARTIKEL 95
Die Zusammenarbeit erstreckt sich unter anderem auf die Entwicklung und Durchführung von Folgendem:
- Litera a
- Litera bBewertungen der Vulnerabilität und der Anpassungskapazität,
- Litera ceiner nationalen Strategie für die Anpassung an den Klimawandel,
- Litera dStrategie für eine CO2-arme Entwicklung,
- Litera elangfristigen Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen,
- Litera fMaßnahmen zur Vorbereitung auf den Emissionshandel,
- Litera gMaßnahmen zur Förderung des Technologietransfers auf der Grundlage einer Analyse des Technologiebedarfs,
- Litera hMaßnahmen zur Einbeziehung von Klimaschutzbelangen in die sektorale Politik und
- Litera iMaßnahmen im Zusammenhang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen.