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StGBl. Nr. 82/1945

kundgemacht 19.07.1945
82. Verordnung: Anrechenbarkeit ausländischer Hochschulstudien und im Auslande abgelegter Prüfungen.
Verordnung des Staatsamtes für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten vom 9. Juli 1945 über die Anrechenbarkeit ausländischer Hochschulstudien und im Auslande abgelegter Prüfungen.
Kundmachung StGBl. Nr. 82/1945×

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