BGBl. Nr. 261/1947
261. Verordnung: Tarif für die Entlohnung der Notare als Beauftragte des Gerichtes.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 31. Oktober 1947 über den Tarif für die Entlohnung der Notare als Beauftragte des Gerichtes.
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