50. Bundesgesetz: Erhöhung der Geldstrafen im Verwaltungsstrafrecht.
Bundesgesetz vom 4. Februar 1948 über die Erhöhung der Geldstrafen im Verwaltungsstrafrecht.
Kundmachung
BGBl. Nr. 50/1948× zu ××
Änderungen durch diese Kundmachung
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Verordnung gegen die Ausbeutung Kreditsuchender
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§ 0↗RIS↗
▾§ 1geändertAbs 1 Schlussteil