BGBl. Nr. 252/1949
252. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches der Satzung der Weltgesundheitsorganisation, des Protokolls, betreffend das Office International d’Hygiène Publique und des Abkommens, welches von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz 1946 vertretenen Regierungen für die Errichtung der Interims-Kommission der Weltgesundheitsorganisation abgeschlossen wurde.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 15. Oktober 1949, betreffend die Erweiterung des Geltungsbereiches der Satzung der Weltgesundheitsorganisation, des Protokolls, betreffend das Office International d’Hygiène Publique und des Abkommens, welches von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz 1946 vertretenen Regierungen für die Errichtung der Interims-Kommission der Weltgesundheitsorganisation abgeschlossen wurde.
Änderungen durch diese Kundmachung
Weltgesundheitsorganisation - Satzung
neu
Art. 1neu
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