BGBl. Nr. 128/1950
128. Kundmachung: Wiederverlautbarung von Vorschriften auf dem Gebiete des Patentrechtes.
Kundmachung der Bundesregierung vom 9. Mai 1950 über die Wiederverlautbarung von Vorschriften auf dem Gebiete des Patentrechtes.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 26neu
Paragraph 26,
Das Patentamt kann in Streitfällen die Beteiligten auf den Rechtsweg verweisen und die Parteienrolle festsetzen.