Absatz eins,Patentanmeldungen, die am 27. April 1945 noch nicht zur Erteilung geführt haben und
- Litera abeim Österreichischen Patentamt am 13. März 1938 in Behandlung standen oder bis zum 14. Mai 1938 in Behandlung genommen wurden,
- Litera bbeim Reichspatentamt in der Zeit vom 13. März 1937 bis 27. April 1945 überreicht wurden,
können wiederholt werden. Als Tag der Anmeldung gilt der Tag der ursprünglichen Hinterlegung. Wenn die Festsetzung dieses Tages für die Erlangung des Schutzrechtes oder für die Entscheidung über das Schutzrecht maßgebend ist, sind die zum Nachweis erforderlichen Belege beizubringen.