BGBl. Nr. 156/1950
156. Kundmachung: Beitritt Israels zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums in der Londoner Fassung vom 2. Juni 1934 sowie zum Abkommen von Neuchâtel vom 8. Februar 1947 über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 11. Juli 1950, betreffend den Beitritt Israels zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums in der Londoner Fassung vom 2. Juni 1934 sowie zum Abkommen von Neuchâtel vom 8. Februar 1947 über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte.
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