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BGBl. Nr. 248/1950

kundgemacht 31.12.1950
248. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen.
Verordnung der Bundesregierung vom 28. März 1950 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen.
Kundmachung BGBl. Nr. 248/1950× zu Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen