BGBl. Nr. 248/1950
248. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen.
Verordnung der Bundesregierung vom 28. März 1950 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen.