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BGBl. Nr. 52/1950

kundgemacht 08.03.1950
52. Verordnung: Durchführung des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens.
Verordnung der Bundesregierung vom 13. Dezember 1949 zur Durchführung des Bundesgesetzes vom 9. März 1949, BGBl. Nr. 84, über die Schaffung eines Ehrenzeichens für eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens.
Kundmachung BGBl. Nr. 52/1950×

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