BGBl. Nr. 121/1951
121. Verordnung: Weitere Abänderung des Tarifs für die Entlohnung der Notare als Beauftragte des Gerichtes.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 22. Mai 1951, betreffend eine weitere Abänderung des Tarifs für die Entlohnung der Notare als Beauftragte des Gerichtes.
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