BGBl. Nr. 264/1951
264. Verordnung: Teilweise Änderung und Neuverlautbarung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.).
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 9. Mai 1951, womit die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) teilweise geändert und neu verlautbart wird.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 601neu
Paragraph 601,
Anordnung der Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus (Vollzugsanordnung).
Für die Anordnung der Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus gelten die Bestimmungen der Paragraphen 16 und 17 der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 232 aus 1933,.