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BGBl. Nr. 13/1952

kundgemacht 31.01.1952 RIS↗
13. Bundesgesetz: Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages.
Bundesgesetz vom 17. Dezember 1951 über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages.
Kundmachung BGBl. Nr. 13/1952× zu Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1952 · idF BGBl. Nr. 13/1952 § 1↗RIS↗

Wohnbauförderungsbeitrag.

Paragraph eins,

Zur Förderung der Errichtung von Kleinwohnungshäusern ist ein Wohnbauförderungsbeitrag (im folgenden „Beitrag“ genannt) an den Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds zu leisten.