BGBl. Nr. 14/1954
14. Bundesgesetz: Anerkennung des Zustandekommens von Ehen rassisch oder politisch verfolgter Verlobter.
Bundesgesetz vom 16. Dezember 1953 über die Anerkennung des Zustandekommens von Ehen rassisch oder politisch verfolgter Verlobter.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Haben Verlobte, bei denen die Voraussetzungen des Paragraph eins,, mit Ausnahme der Voraussetzung des Absatz eins, Ziffer 3,, vorliegen, vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes die Eheschließung in der gesetzlichen Form nachgeholt, so hat das Gericht auf Antrag auszusprechen, daß die Ehe als mit dem nach Paragraph eins, Absatz 2, maßgebenden Tage zustandegekommen gilt. Dieser Tag ist in der Entscheidung festzustellen.