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BGBl. Nr. 20/1954

kundgemacht 21.01.1954
20. Kundmachung: Ratifikation des „Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen“ durch Jugoslawien.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Dezember 1953 über die Ratifikation des „Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen“ durch Jugoslawien.
Kundmachung BGBl. Nr. 20/1954×

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