BGBl. Nr. 39/1954
39. Übereinkommen (Nr. 100) über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.
ÜBEREINKOMMEN (NR. 100) ÜBER DIE GLEICHHEIT DES ENTGELTS MÄNNLICHER UND WEIBLICHER ARBEITSKRÄFTE FÜR GLEICHWERTIGE ARBEIT.