BGBl. Nr. 6/1954
6. Bundesgesetz: Erhöhung der Überwachungsgebühr für die monopolabgabefreie Branntweinerzeugung zum Hausbedarf.
Bundesgesetz vom 3. Dezember 1953, womit die Überwachungsgebühr für die monopolabgabefreie Branntweinerzeugung zum Hausbedarf erhöht wird.
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