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BGBl. Nr. 77/1954

kundgemacht 30.04.1954
77. Verordnung: Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei der Ausführung von Sprengarbeiten.
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 7. Jänner 1954 über den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei der Ausführung von Sprengarbeiten.
Kundmachung BGBl. Nr. 77/1954× zu Arbeitnehmerschutz - Ausführung von Sprengarbeiten