BGBl. Nr. 40/1955
kundgemacht 17.03.1955
40. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an zwischenstaatliche Organisationen.
Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.
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