BGBl. Nr. 1/1956
1. Verordnung: Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für das Gewerbe der Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 27. Oktober 1955, mit der ein strengerer Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art eingeführt wird.
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