BGBl. Nr. 25/1956
25. Bundesgesetz: Hilfsfondsgesetz.
Bundesgesetz vom 18. Jänner 1956, womit Bundesmittel zur Hilfeleistung an politisch Verfolgte, die ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Ausland haben, zur Verfügung gestellt werden (Hilfsfondsgesetz).
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen, bezüglich der Bundesverwaltungsabgaben die Bundesregierung betraut.